Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 20.05.2021

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   OLG Karlsruhe, 17.02.2020 - 12 W 24/19   

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OLG Karlsruhe, 17.02.2020 - 12 W 24/19 (https://dejure.org/2020,2726)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.02.2020 - 12 W 24/19 (https://dejure.org/2020,2726)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Februar 2020 - 12 W 24/19 (https://dejure.org/2020,2726)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 203; GVG § 172; GVG § 174
    Schutz der Geschäftsgeheimnisse des Versicherers im Gerichtsverfahren über Prämienanpassung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 172 Nr 2 GVG, § 174 Abs 3 S 1 GVG, Art 12 GG, § 11 RABerufsO, § 353d Nr 2 StGB
    Rechtsstreit über Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung: Wahrung der Geheimhaltungsinteressen des Versicherungsunternehmens durch Ausschluss der Öffentlichkeit und Geheimhaltungsanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 203 ; GVG § 172 ; GVG § 174
    Privatversicherungsrecht; Ausschluss der Öffentlichkeit und Geheimhaltungsanordnung im Rechtsstreit über Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    GVG § 172 Nr. 2 ; GVG § 174 Abs. 3
    Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässige Anordnung der Geheimhaltung in einem Rechtsstreit über Prämienerhöhungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 446
  • VersR 2020, 410
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2020 - 12 W 24/19
    1) Im Rechtsstreit über Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung kann zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse des Krankenversicherers die Öffentlichkeit ausgeschlossen und die Geheimhaltung von Unterlagen über die technischen Berechnungsgrundlagen angeordnet werden (Anschluss an BGH, Urteil vom 9.12.2015 - IV ZR 272/15).

    Die von der Beklagten in der nicht-öffentlichen Verhandlung übergebenen Unterlagen enthalten nach den Angaben der Beklagten die technischen Berechnungsgrundlagen für die streitigen Prämienanpassungen und stellen damit wichtige Geschäftsgeheimnisse der Beklagten dar (vgl. BGH, Urteil vom 9.12.2015 - IV ZR 272/15, juris Rn. 10).

    Das ursprünglich von der Beklagten stammende Anlagenkonvolut wurde dadurch zum amtlichen Schriftstück, dass es zu Zwecken des Rechtsstreits zu den amtlichen Prozessakten genommen wurde (Schönke/Schröder/Perron/Hecker, a.a.O., § 353 d Rn. 13; vgl. auch BGH, Urteil vom 9.12.2015 - IV ZR 272/15, juris Rn. 14).

  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2020 - 12 W 24/19
    Für den Kläger, welcher in der Verhandlung nicht anwesend war, folgt dies daraus, dass es der Klägervertreterin aufgrund des ihr auferlegten Geheimhaltungsgebots nicht möglich ist, den Inhalt der nicht-öffentlichen Verhandlung und des hierbei an sie übergebenen Anlagenkonvoluts mit dem Kläger zu erörtern, wodurch der Kläger in seinem Recht auf Unterrichtung über den Verfahrensfortgang (vgl. § 11 BORA), somit auch in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05, juris) sowie in seinem grundrechtlich geschützten Recht auf wirksame anwaltliche Vertretung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.03.2012 - 2BvR 988/10, juris Rn. 30) beschränkt wird.

    Hierdurch wird der Kläger in seinem verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf rechtliches Gehör beeinträchtigt, welches - wie von Klägerseite zutreffend geltend gemacht - auch das Recht auf Kenntnisnahme der für das Verfahren maßgeblichen Informationen umfasst (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05, juris).

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2020 - 12 W 24/19
    Andererseits gewährleistet das Grundrecht des Art. 12 GG auch den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (BVerfG, Beschluss vom 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03, BVerfGE 115, 205, Rn. 81 ff.).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 11 W 4/21

    Erfolgreiche Beschwerde gegen gerichtliche Geheimhaltungsanordnung

    Beschwerdeberechtigt ist - unabhängig von seiner prozessualen Stellung im Ausgangsverfahren - (zumindest) jeder, den das Schweigegebot betrifft und dem dadurch neue Verpflichtungen auferlegt worden sind (vgl. BGH, Beschl. v. 14.10.2020 - IV ZB 8/20, Rdn. 16, juris = BeckRS 2020, 27950; BeckOK-GVG/Allgayer, 11. Ed., § 174 Rdn. 16; Mayer aaO; weitergehend [auch die anwaltlich vertretene, selbst nicht anwesende Partei] OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.02.2020 - 12 W 24/19, juris Rdn. 18 ff. = BeckRS 2020, 1927 Rdn. 16 ff.; Beschl. v. 29.06.2020 - 12 W 5/20, Rdn. 15 ff., juris = BeckRS 2020, 15497).

    Da die Verletzung des Schweigegebots gemäß § 353d Nr. 2 StGB (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) mit Kriminalstrafe bedroht ist, müssen die geheim zu haltenden Tatsachen in dem die Verschwiegenheitspflicht begründenden Gerichtsbeschluss konkret und so genau bezeichnet werden, dass die Bestimmtheit des Tatbestandes der Blankettvorschrift gewährleistet ist und die Grenzen der Strafbarkeit erkennbar sind (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.02.2020 - 12 W 24/19, LS 3, juris Rdn. 30 = BeckRS 2020, 1927 Rdn. 28; Beschl. v. 29.06.2020 - 12 W 5/20, Rdn. 41, juris = BeckRS 2020, 15497; BeckOK-GVG/Allgayer, 11. Ed., § 174 Rdn. 16; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 353d Rdn. 7 f.; HK-StrafR/Schmedding, 4. Aufl., StGB § 353d Rdn. 5; LK-StGB/Vormbaum, 12. Aufl., § 353d Rdn. 25 und 28; ferner MüKoStGB/Puschke, 3. Aufl., § 353d Rdn. 40; KK-StPO/Diemer, 8. Aufl., GVG § 174 Rdn. 6; NK-StGB/Kuhlen, 5. Aufl., § 353d Rdn. 23).

    Dagegen kann Abwesenden nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes, der - bestärkt durch Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 19.12.2002 - 2 BvR 666/02, Rdn. 23 ff., juris = BeckRS 2003, 21388) - Analogien ausschließt, keine wirksame Schweigeverpflichtung auferlegt werden, selbst wenn sie formell Prozessbeteiligte sind (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 18.01.2021 - 4 W 937/20, LS 1 und Rdn. 8, juris = BeckRS 2021, 884; Beschl. v. 03.02.2021 - 4 W 935/20, LS 1 und Rdn. 8, juris = BeckRS 2021, 3459; OLG Karlsruhe aaO [12 W 24/19] Rdn. 19 und [12 W 5/20] Rdn. 16; BLHAG/Becker, ZPO, 79. Aufl., GVG § 174 Rdn. 7; HK-StrafR/Schmedding aaO; LK-StGB/Vormbaum aaO Rdn. 31; Perron/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 353d Rdn. 26; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., GVG § 174 Rdn. 13).

    Ob die von der Beschwerdegegnerin im Konvolut eingereichten - aus ihrer Sphäre als juristischer Person des Privatrechts stammenden - Dokumente allein dadurch zu amtlichen Schriftstücken im Sinne des Gesetzes geworden sind, dass sie bestimmungsgemäß für Zwecke des vorliegenden Rechtsstreits zu den gerichtlichen Prozessakten genommen wurden, erscheint problematisch und ist keineswegs unumstritten ( bejahend OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.02.2020 - 12 W 24/19, juris Rdn. 23 = BeckRS 2020, 1927 Rdn. 21; Beschl. v. 29.06.2020 - 12 W 5/20, Rdn. 21, juris = BeckRS 2020, 15497; ähnlich zu § 17 Reichspressegesetz für Schriftsätze der Verteidigung in einem Verfahren nach der Militärstrafgerichtsordnung von 1898 RG, Urt. v. 03.06.1902 - Rep.

  • OLG Karlsruhe, 29.06.2020 - 12 W 5/20

    Rechtsstreit über Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung: Wahrung

    1) Im Rechtsstreit über Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung kann zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse des Krankenversicherers die Öffentlichkeit ausgeschlossen und die Geheimhaltung von Unterlagen über die technischen Berechnungsgrundlagen angeordnet werden (Anschluss BGH, Urteil vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 272/15; Fortführung OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.02.2020 - 12 W 24/19).
  • OLG Hamm, 27.01.2021 - 20 W 48/20

    Auferlegung einer Geheimhaltungsverpflichtung; Begriff des Geschäftsgeheimnisses;

    Auch der Beschwerdeführer zu 2) hat ein eigenes Beschwerderecht gegen die ihm auferlegte Geheimhaltungspflicht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.02.2020 - 12 W 24/19, VersR 2020, 410).
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   OLG Brandenburg, 20.05.2021 - 12 W 24/19   

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https://dejure.org/2021,15405
OLG Brandenburg, 20.05.2021 - 12 W 24/19 (https://dejure.org/2021,15405)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2021 - 12 W 24/19 (https://dejure.org/2021,15405)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 12 W 24/19 (https://dejure.org/2021,15405)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 61/94

    Aufhebung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wegen Nichtzahlung von Raten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2021 - 12 W 24/19
    Erforderlich ist ferner ein schuldhaftes Verhalten der Partei, dass im Regelfall bei fehlender Zahlungsfähigkeit nicht gegeben ist (BGH NJW 1997, S. 1077; Schultzky, a. a. O., Rn. 22).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 U 1/18

    Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs aus einem Unternehmenskaufvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2021 - 12 W 24/19
    Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers hat der Senat mit am 07.03.2019 verkündetem Urteil im Verfahren 12 U 1/18 zurückgewiesen.
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